AGB

 Allgemeine Geschäftsbedingungen


  1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen der SOKRATeam GbR haben Vorrang vor entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

  2. Die SOKRATeam GbR erbringt die Dienstleistung durch eigene oder durch freie Mitarbeiter.

  3. Es gelten die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung genannten Honorare/Kosten und sonstigen Vereinbarungen.

  4. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.

  5. Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern nach Seminaren findet nicht statt.

  6. Der Auftraggeber beachtet das Urheberrecht an den erstellten Unterlagen. Eine Vervielfältigung jeg-licher Unterlagen durch den Auftraggeber ist nur nach vorheriger Einwilligung möglich. Der Auftraggeber sichert ferner zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Werke Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.

  7. Der Auftraggeber informiert die SOKRATeam GbR vor und während der vereinbarten Trainings-/ Beratungs-maßnahmen laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.

  8. Sollten Teile des Konzepts oder der Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden, ist der SOKRATeam GbR der Auftrag zur Koordinierung der Aufträge zu erteilen, um Übereinstimmungen mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen. Zugezogene Dritte werden als Verrichtungsgehilfen der SOKRATeam GbR tätig, nicht als Erfüllungsgehilfen.

  9. Die SOKRATeam GbR verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge und persönlicher Belange, die durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind, auch nach Beendigung des Auftrages.

  10. Die SOKRATeam GbR ist berechtigt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, Dienstleistungen auch Mit-bewerbern des Auftraggebers anzubieten.

  11. Kann ein Seminar- bzw. Beratungstermin durch die SOKRATeam GbR wegen höherer Gewalt, Krankheit oder sonstigen von der SOKRATeam GbR nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist die SOKRATeam GbR unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbaren-den Termin nachzuholen.

  12. Bei Stornierungen von bereits fest vereinbarten Seminar- bzw. Beratungsterminen behält die SOKRATeam GbR sich folgende Regelung vor: Bei Stornierung länger als 12 Wochen vor Beginn werden 10%, bei 12 Wochen bis 8 Wochen 50%, bei 8 Wochen bis 10 Tage 75% des Honorars, bei weniger als 10 Tagen das volle Honorar verrechnet.

  13. Bei Trainings/Seminaren, bei denen mit Outdoor-Elementen gearbeitet wird, gilt diese Regelung auch für Sicherungspersonal und Assistenten. Weiter werden sämtliche Stornierungskosten für Gelände, Anlagen, Material, Ausrüstung und Sicherungsausstattung sowie die volle Organisationspauschale vom Auftraggeber getragen.

  14. Die SOKRATeam GbR haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

  15. Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Partnern getroffenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die mit dem der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

  16. Für diese Bedingungen und ihre Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten ein Schlichtungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, eine interessengerechte und faire Vereinbarung im Wege einer Mediation mit Unterstützung eines neutralen Schlichters unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden vor Einschaltung der Gerichte nach den Richtlinien des Bundes-verbands MEDIATION bearbeitet.

  17. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche ist München.


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